flowbix club

Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Vertrag regelt die Bearbeitung von Mitgliederdaten im Auftrag des Vereins gemäss Art. 9 DSG. Er ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird beim Abschluss des Paid-Abos bestätigt.

1. Gegenstand und Parteien

Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag wird zwischen dem Verein als Verantwortlichem und Stackwerk, Pasquale Pari, Landstrasse 16, 8868 Oberurnen als Auftragsbearbeiterin geschlossen. Gegenstand ist das Hosting und der Betrieb der Vereinssoftware flowbix club.

2. Art, Zweck und Kategorien der Bearbeitung

Bearbeitet werden die vom Verein erfassten Personendaten zur Mitglieder- und Beitragsverwaltung, Buchhaltung, Kommunikation und Dokumentenablage. Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Mitgliedschafts- und Beitragsdaten, Zahlungsinformationen, Kommunikationsdaten. Betroffene Personen: Mitglieder, deren gesetzliche Vertretung sowie Vorstands- und Kontaktpersonen des Vereins.

3. Weisungsgebundenheit

Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet die Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung und nach den dokumentierten Weisungen des Vereins, wie sie sich aus der Nutzung der Software ergeben. Hält sie eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie den Verein.

4. Vertraulichkeit

Die Auftragsbearbeiterin stellt sicher, dass alle mit der Bearbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

5. Datensicherheit

Die Auftragsbearbeiterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere verschlüsselte Übertragung (TLS), Passwort-Hashing, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Mandantentrennung, Aktivitätenprotokoll, regelmässige Datensicherungen sowie Hosting in der Schweiz.

6. Sub-Auftragsbearbeiter

Der Verein genehmigt die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Sub-Auftragsbearbeiter (Hosting, E-Mail-Versand, Stripe, Meta/WhatsApp, Pingen AG, Schweizerische Post/ePost). Über den Ersatz oder den Beizug weiterer Sub-Auftragsbearbeiter wird der Verein vorgängig informiert und kann aus wichtigen Gründen widersprechen. Die Auftragsbearbeiterin überbindet ihre Pflichten auf die Sub-Auftragsbearbeiter.

7. Unterstützung des Vereins

Die Auftragsbearbeiterin unterstützt den Verein mit den Funktionen der Software bei der Wahrung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export) und bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten.

8. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

Die Auftragsbearbeiterin meldet dem Verein Verletzungen der Datensicherheit, die dessen Mitgliederdaten betreffen, ohne unangemessene Verzögerung und stellt die für die Beurteilung erforderlichen Informationen bereit.

9. Kontrollrechte

Die Auftragsbearbeiterin stellt dem Verein auf Anfrage die zum Nachweis der Pflichteinhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Kontrollen sind nach vorheriger Ankündigung in angemessenem Umfang möglich und dürfen den Betrieb nicht unverhältnismässig beeinträchtigen.

10. Rückgabe und Löschung

Der Verein kann seine Daten jederzeit selbst exportieren. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht die Auftragsbearbeiterin die Mitgliederdaten des Vereins innert 90 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

11. Dauer, Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragsbearbeiterin. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.

Stand: 06.09.2026